Ratgeber

Hier findest Du regelmäßig aktualisierte Neuigkeiten, Tipps und Ratschläge zum Thema Bewertungen, um Deine Online-Reputation zu schützen und zu stärken.

Was denn nun? Besteht eine Pflicht zur Offenlegung von Klarnamen bei Kununu oder nicht?

18. September 2024

Teilen
Drucken

In jüngster Zeit sorgt die Frage der Klarnamenpflicht auf dem Bewertungsportal Kununu für Diskussionen und Stirnrunzeln.

Am 8. Januar 2024 wies das Landgericht Hamburg im Eilverfahren (Az. 324 O 559/23), eine Forderung eines Hamburger Unternehmens, eine Bewertung auf Kununu löschen zu lassen, ab. Im darauffolgenden Monat, am 8. Februar 2024, urteilte das Oberlandesgericht (Az. 7 W 11/24) ebenfalls im Schnellverfahren und stellte dabei die Anonymität von Bewertungen auf der Plattform in Frage: Kununu hatte im Rahmen eines Prüfverharens anonymisierte Tätigkeitshinweise des Bewertenden vorgelegt. Für das OLG reichten diese zur Überprüfung der Echthheit der Rezension nicht aus. Entweder sei die Anonymität des Bewertenden aufzuheben oder die Bewertung selbst zu löschen. Diese Entscheidung erregte viel Aufmerksamkeit in den Medien, da eine Prüfpflicht der Authentizität der Bewertungen als solche zwar gerichtlich mittlerweile als etabliert galt. Die Aufhebung der Anonymität hingegen stellte eine neue Dimension dieser dar.

Kununu selbst äußerte sich durch Nina Zimmermann (CEO von Kununu) wie folgt:

“kununu wird die Anonymität weiterhin wie gehabt wahren. Daten von Nutzern werden grundsätzlich nicht an Dritte weitergegeben, sofern es nicht eine gesetzliche, richterliche oder behördlich angeordnete Verpflichtung hierfür gibt. Wir werden also weiterhin die Identität unserer Nutzer:innen schützen und sehen uns aufgrund der OLG HH Entscheidung nicht dazu verpflichtet, die Klarnamen unserer Nutzer herauszugeben. Die Anonymität unserer User:innen entspricht dem Kern unserer Bewertungsplattform und unserer tiefen Überzeugung. Die Möglichkeit einer anonymen Bewertung ist ein grundlegendes Recht, für das wir rigoros kämpfen und übrigens auch wichtig für den unverstellten Blick der Arbeitgeber auf ihr Unternehmen ist. Selbstverständlich halten wir uns nach wie vor an Gesetze und an die bestehende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), also der höchst richterlichen Instanz in Deutschland. Der BGH hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass die Abgabe anonymisierter Bewertungen in Bewertungsportalen wie kununu gesetzlich anerkannt ist. Daran ändert sich nichts. Und dafür werden wir weiterhin kämpfen.”

Das Landgericht Hamburg hat mittlerweile Kununus Position in der Hauptsache bestätigt. Mit Spannung wird nun auf die Entscheidung des OLG Hamburg abgewartet. Das Thema ist somit noch nicht abschließend geklärt.

Unternehmen, die sich gegen negative Bewertungen wehren wollen, fordern oft die Identität der Verfasser. Gerichte stehen hierbei vor der Herausforderung, zwischen dem Schutz der Anonymität und der Notwendigkeit, falsche oder rufschädigende Bewertungen zu bekämpfen, abzuwägen. Für betroffene Unternehmen und Bewerter bleibt die Frage offen: Wie weit darf der Schutz der Anonymität gehen, und wann überwiegt das Interesse der Unternehmen an Transparenz? Eventuell muss der Bundesgerichtshof in Zukunft für Klarheit sorgen. Dieses Thema bleibt also spannend und könnte maßgeblich die Praxis auf Bewertungsplattformen beeinflussen.

Unabhängig von der Frage, ob nun eine Pflicht zur Offenlegung von Klarnamen bei Kununu besteht oder nicht, ist es nach wie vor empfehlenswert mithilfe anwaltlichen Rats gegen eine Kununu-Bewertung schnell und effizient vorzugehen.

Gerne beraten wir Dich hierzu unverbindlich und unterstützen Dich bei der Beantragung der Löschung. Kontaktiere uns unverbindlich.

Comments:

Company logo white version

Copyright © 2024 Rubin. Alle Rechte vorbehalten.