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Dr. Google unter Beschuss: Wie Ärzte unfaire Bewertungen aus dem Netz verbannen können
26. November 2024
Ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 6. August 2024 (Az. 18 U 2631/24 Pre e) unterstreicht die Verantwortung von Bewertungsportalen und stärkt die Position von Ärzten gegenüber unberechtigten Bewertungen.
Ein Arzt sah sich mit einer negativen Bewertung auf dem Geolokalisierungsdienst "Google Maps" konfrontiert, die seiner Meinung nach von einer Person ohne tatsächlichen Behandlungskontakt stammte. Nach Aufforderung zur Löschung der Bewertung lehnte das Portal dies ab. Das OLG München entschied zugunsten des Arztes und verpflichtete das Portal, die Bewertung zu entfernen.
Kernpunkte des Urteils
- Prüfpflicht des Bewertungsportals: Sobald ein Arzt bestreitet, dass ein Behandlungskontakt vorliegt, muss das Bewertungsportal die Bewertung überprüfen. Es genügt nicht, pauschal auf die Meinungsfreiheit der bewertenden Person hinzuweisen.
- Keine Begründungspflicht für den Arzt: Der Arzt ist nicht verpflichtet, seine Behauptung des fehlenden Behandlungskontakts näher zu begründen, selbst wenn die Bewertung konkrete Angaben enthält. Das Gericht stärkte die Rechte von Ärzten, indem es eine Beweislastumkehr ablehnte. Eine solche Beweisführung wäre praktisch unmöglich, da ein Arzt negative Kontakte oder Nicht-Behandlungen nicht systematisch dokumentiert. Eine unzureichend geprüfte Bewertung kann den guten Ruf eines Arztes erheblich beeinträchtigen, weshalb der Schutz des Persönlichkeitsrechts Vorrang hat.
- Verantwortung des Portals: Das Portal muss sicherstellen, dass Bewertungen authentisch sind und auf tatsächlichen Erfahrungen basieren. Dazu gehört unter anderem, den Verfasser aufzufordern, konkrete Angaben zur Behandlung und zum Zeitpunkt zu machen. Sollte der Verfasser der Bewertung nicht kooperieren oder keine hinreichenden Nachweise erbringen, muss die Bewertung gelöscht werden.
- Gewichtung des Persönlichkeitsrechts: Das Urteil betont, dass die Integrität und der Ruf von Ärzten ein schützenswertes Gut sind, das nicht durch anonyme Bewertungen ohne Substanz beschädigt werden darf. Negative Bewertungen, insbesondere bei Ärzten, können wirtschaftliche Folgen haben und das Vertrauen potenzieller Patienten untergraben. Die Veröffentlichung einer Bewertung ohne Prüfung, ob sie auf tatsächlichen Erfahrungen basiert, wird als unverhältnismäßige Verletzung des Persönlichkeitsrechts eingestuft.
Bedeutung für Ärzte
Dieses Urteil stärkt die Rechte von Ärzten, sich gegen unberechtigte oder falsche Online-Bewertungen zu wehren. Bewertungsportale sind verpflichtet, bei Zweifeln an der Authentizität einer Bewertung tätig zu werden und diese gegebenenfalls zu entfernen.
Wie wir Dir helfen können
Rubin Law ist spezialisiert auf die Vertretung von Ärzten und medizinischen Einrichtungen in Fragen des Online-Rufs und des Persönlichkeitsrechts.
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